Füürwehrverein Fridau Fulenbach
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Art. 1  Name, Rechtsform und Sitz
Unter dem Name Feuerwehrverein Fridau Fulenbach besteht ein Verein im Sinne vom ZGB mit Sitz in Fulenbach. Abkürzung FVF.


Art. 2  Zweck
Der Feuerwehrverein fördert und pflegt die Kameradschaft in und um die Feuerwehr. Dem FVF fallen grundsätzlich die gesellschaftlichen Aufgaben zu. Der Verein ist auch Bindeglied zur Familie und zu ehemaligen Feuerwehrkameraden.

Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:
Chilbistübli
Feuerwehrreise
Feuerwehrmarsch
Feuerwehrtag
Feuerwehrabend


Art. 3  Mitglieder
Aktivmitglieder
Als Aktivmitglied kann aufgenommen werden, wer in Fulenbach aktiv Feuerwehrdienst leistet oder geleistet hat.
Der Vorstand prüft die Beitrittsgesuche und entscheidet über die provisorische Mitgliedschaft. Die Vereinsversammlung entscheidet über die endgültige Aufnahme. Ein Beitrittsgesuch kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden; eine Rekursmöglichkeit besteht nicht.

Passivmitglieder
Als Passivmitglied können Angehörige der Aktivmitglieder, Freunde, Gönner etc. aufgenommen werden.

Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der GV gewählt.

Austritt
Alle Anträge auf Austritt sind dem Vorstand schriftlich einzureichen

Ausschluss
Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn ihre Mitgliedschaft den Vereinsinteressen entgegenstehen, im Besonderen, wenn sie den Vereinszweck gefährden, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, den Frieden gefährde und billigerweise dem Verein als Mitglied nicht mehr zumutbar sind.


Art. 4  Finanzielle Mittel und Geschäftsjahr
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch:
Jahresbeiträge
Erwirtschaften eines Gewinnes in den Festwirtschaften
Andere Zuwendungen und Einkünfte

Über die Höhe der einmaligen Eintrittsgebühr und der Jahresbeiträge entscheidet die Vereinsversammlung. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 31. Mai zu entrichten. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Beiträge richtet der FVF aus an die Teilnehmer der Feuerwehrreise.
Auch an anderen Veranstaltungen beteiligt sich der Verein finanziell zu Gunsten seiner Mitglieder oder der aktiven Feuerwehr.




Art. 5  Organisation
Die Organe des Feuerwehrvereins Fulenbach sind:
Die Generalversammlung
Der Vorstand
Die Kontrollstelle

Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des FVF.
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im ersten Quartal statt und wird vom Vorstand schriftlich spätestens 30 Tage vor der GV einberufen.
Anträge sind mindestens 14 Tage vor der GV schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die GV behandelt folgende Traktanden:
Appell
Wahl der Stimmenzähler
Protokoll
Mutationen
Jahresberichte
Kasse- und Revisorenbericht
Anträge
Festsetzung der Jahresbeiträge
Budget
Wahlen
Arbeitsprogramm
Ehrungen
Verschiedenes
Vorsitzender der GV ist in der Regel der Präsident oder der Vizepräsident. Er kann durch einen aus der Mitte der Anwesenden gewählten Tagespräsidenten ersetzt werden.
Wahlen und Beschlüsse erfolgen durch das absolute Mehr der stimmberechtigten Anwesenden. Der Vorsitzende der GV hat den Stichentscheid.
Bei Abstimmungen über Statutenrevisionen, Vereinigung mit einem anderen Verein oder Beendigung einer solchen Vereinigung ist eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erforderlich.
Zur Auflösung des Feuerwehrverein Fridau Fulenbach erfordert es mehr als die Hälfte aller eingeschriebenen Mitglieder (Urabstimmung).
Jeder Stimmberechtigte kann über alle Geschäfte eine geheime Abstimmung verlangen.
Wenn 1/5 der eingeschriebenen Mitglieder einen Ausserordentliche GV verlangen, so ist der Vorstand verpflichtet, diese bis spätestens 3 Monate nach Eingang des Begehrens durchzuführen.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens
5 Aktivmitgliedern
Präsident
Kassier
Sekretär
Zwei Beisitzer
Der Präsident und die übrigen Vorstandsmitglieder werden durch die GV gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Die Amtsdauer der Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand befugt, bis zur Ersatzwahl ein Ersatzmitglied zu bestimmen.
Dem Vorstand stehen folgende Befugnisse und Pflichten zu:
Beschlussfassung in Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der GV oder anderen Organen übertragen sind.
Geschäftsführung und allgemeine Überwachung der Vereinsinteressen.
Vertretung des Feuerwehrverein Fridau Fulenbach nach aussen.
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Feuerwehrverein Fridau Fulenbach führt der Präsident zusammen mit einem Mitglied des Vorstandes. Im Verhinderungsfalle der Vizepräsident anstelle des Präsidenten mit einem Vorstandsmitglied. Der Kassier hat Einzelunterschrift für Bank- und Postscheck.
Einberufung der Generalversammlung.
Führung der Rechnung
Der Vorstand kann in den Medien Stellung beziehen und publizistisch tätig sein.
Rekurse und Beschwerden gegen Vorstandsentscheide sind an die GV zu richten.

Revisoren
Die GV bestimmt für die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren als Kontrollstelle, welche nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Amtsperioden sind so anzuordnen, dass im Jahresturnus immer einer der beiden Revisoren ausscheidet.
Die Kontrollstelle erstattet dem Vorstand und der GV Bericht. Die Rechnung und die Rechnungsführung ist jährlich von der Kontrollstelle zu überprüfen. Die Kontrollstelle ist berechtigt, jederzeit in die Rechnung und Buchführung des Feuerwehrvereins Fulenbach Einsicht zu nehmen.
Geben Rechnung oder Rechnungsführung zu Bedenken Anlass, ist unverzüglich der Vorstand zu benachrichtigen.


Art. 6  Schlussbestimmungen
Bei der Auflösung des Feuerwehrvereins Fulenbach wird das Vereinsvermögen während 10 Jahre auf der Gemeinde Fulenbach zweckgebunden deponiert. Nach Ablauf dieser Frist, verfällt es zugunsten der Feuerwehr






Fulenbach, 29. März 2003

Fulenbach, 17. Januar 2024
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